Für die Beförderung gefährlicher Güter werden Umschließungen verwendet, die besonders sicher sein müssen.
Die Einteilung der Umschließungen erfolgt im Wesentlichen nach Art und Menge des Gefahrgutes, welches darin transportiert werden soll.
Weiterführende Informationen
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Einteilung der Umschließungen
Gefahrgutverpackungen machen die mengenmäßig größte Stückzahl der Umschließungen aus. Hierzu gehören die
- Verpackungen: Fassungsraum < 450 Liter bzw. Nettomasse < 400 Kg
- Großpackmittel (IBC): Fassungsraum maximal 3,0 m³
- Großverpackungen (LP): Außenverpackung, die Gegenstände oder Innenverpackungen enthält Nettomasse mehr als 400 kg oder Fassungsraum > 450 Liter, aber Höchstvolumen 3,0 m³
Druckgefäße bilden die nächste Gruppe der Gefahrgutumschließungen mit ihren speziellen Sicherheitsanforderungen für Gas. Hierzu gehören
- Flasche, Großflasche, Druckfass und Flaschenbündel (Zusammenbau von Flaschen), Druckgefäße bis 150/1000/3000 Liter zum Transport von Druckgasen oder druckverflüssigten Gasen
- verschlossener Kryo-Behälter: Druckgefäß für temperaturverflüssigte Gase
- Metallhydrid-Speichersystem: Druckgefäß zum Transport von Wasserstoff, eingelagert in Feststoff
- Bergungsdruckgefäß: Druckgefäß bis 3000 Liter zum Transport von z. B. beschädigten Druckgefäßen
Tanks und Container bilden die dritte große Gruppe an Umschließungen:
- Tankcontainer
- Ortsbewegliche Tanks (UN Tanks)
- Festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge)
- Tanks aus faserverstärkten Kunststoffen
- Saug-Druck-Tanks
- Mischladeeinheiten (MEMU)
- UN-Gascontainer mit mehreren Elementen (MEGC)
- BK-Schüttcontainer
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Besondere Anforderungen an die Werkstoffe
Allen Umschließungen ist gemein, dass die Wandungswerkstoffe und Verschlüsse verträglich mit dem Gefahrgut sein müssen.
Die Werkstoffverträglichkeit muss geprüft bzw. bewertet werden u.a. hinsichtlich
- Korrosionsprozesse von Metallen
- chemische Verträglichkeit von Kunststoffen gegenüber dem Füllgut.
Als Nachschlagewerk bei der stoffbezogenen Bewertung von sonstigen Gefahrgutumschließungen findet daher die BAM-Liste Anwendung.
Sie ist schon seit Jahren Grundlage für die stoffbezogenen Baumusterzulassungen für Tankcontainer und ortsbewegliche Tanks zur Beförderung gefährlicher Güter. Sie wird darüber hinaus für Kesselwagen und Tankfahrzeuge als Informationssystem verwendet.
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Transport von Gefahrgut
Der weltweite Transport findet auf den Verkehrsträgern Straße, Schiene, Binnen- und Seegewässern und im Luftverkehr statt. Jeder Transportmodus hat seine eigenen, typischen Belastungsszenarien wie z.B. Vibration (LKW, Zug) oder die Auf-und-Ab-Bewegung der Seeschiffe.
Wichtig bei allen Transportvorgängen ist daher eine fachgerechte Ladungssicherung, damit die Ladung z.B. nicht verrutscht oder gegeneinander scheuert und somit die Verpackung zerstört.
Die Anwendung nationaler und internationaler Regelwerke und Leitfäden zur Ladungssicherung soll mögliche Unfälle durch mangelhafte Ladungssicherung verringern.
Für alle am Transport beteiligten ist auch die Anbringung der richtigen Bezettelung wichtig. So ist dann von außen ersichtlich, welche Unfallgefahren in der Umschließung "lauern" können. -
Arbeitskreise
Der Kontakt zu Herstellern und Verwendern von Gefahrgutumschließungen ist der BAM wichtig, um z.B. Änderungen des Regelwerkes zu kommunizieren oder über Schwierigkeiten bei der Umsetzung in die Praxis diskutieren zu können.
Diese Gruppen dienen der Verständigung von Betrieben, Behörden und Organisationen zum Themenbereich
Gefahrgutverpackungen:- AK Prüfstellen
- ERFA Verpackungen
- INQÜ (Information Qualitätssicherung und Überwachung)
- AK Inspektionsstellen
- AK Rekonditionierung
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AGGB
Der AGGB ist der „ständige Ausschuss Gefahrgutbeförderung des Gefahrgut-Verkehrs-Beirates“ beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
Der AGGB berät das BMDV in allen Fragen der Sicherheit bei der Beförderung gefährlicher Güter, insbesondere in grundlegenden Fragen der stoffspezifischen Risiken und der Schutzmaßnahmen beim Transport, der Sicherheit des Transports in verpackter Form und in loser Schüttung, in Tanks und Druckbehältern sowie bei fahrzeugtechnischen Anforderungen.
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Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte (ERFA-MÜoD)
Der Erfahrungsaustauschkreis zur Marktüberwachung ortsbeweglicher Druckgeräte (ERFA-MÜoD) ist nach der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eingerichtet worden. Marktüberwachungsbehörden kontrollieren stichprobenartig, ob Druckgeräte mit nationalen und internationalen Standards übereinstimmen. Die Behörden veranlassen bei Nichtübereinstimmung Maßnahmen, mit denen Gefahren für Anwender und die Öffentlichkeit beim Umgang mit sicherheitstechnisch bedenklichen Ausführungen von ortsbeweglichen Druckgeräten vermieden werden sollen. Im ERFA-MÜoD tauschen die darin vertretenden Marktüberwachungsbehörden Erkenntnisse aus der Marktüberwachung aus und koordinieren ihre Aktivitäten.