Druckgeräte, Treibgasspeichersysteme

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Zulassung von Treibgasspeichern nach StVZO

Die Zulassung von Kraftfahrzeugen erfolgt in Deutschland nach der Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO.
Dies gilt auch für Treibgasfahrzeuge.

Näheres unter § 41a der StVZO und der ECE R110.

 

G. Mair
Letzte Aktualisierung: 2004-09-01