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radioaktive Stoffe Umschlossene radioaktive Stoffe
Verfahren der Bauartzulassung
Im Rahmen der Bauartzulassung von Geräten und anderen Vorrichtungen, in die sonstige radioaktive Stoffe eingefügt sind, beurteilt die BAM gemäß Paragraph 25 der Strahlenschutzverordnung "Verfahren der Bauartprüfung" die Umhüllung der eingefügten radioaktiven Stoffe bezüglich Konstruktion, Werkstoffauswahl und Dichtheit sowie die Qualitätssicherung bei der Fertigung und beim Betrieb.
Grundlage für die Beurteilung ist der Vorschlag der Strahlenschutzkommission:
Wiederkehrende Dichtheitsprüfung
Die BAM beurteilt Prüffristen für wiederkehrende Dichtheitsprüfungen, die gemäß Strahlenschutzverordnung, Paragraph 66 "Wartung, Überprüfung und Dichtheitsprüfung", Absatz 4, bei umschlossenen radioaktiven Stoffen gefordert werden.
Grundlage für die Zuständigkeit der BAM ist die Richtlinie über Dichtheitsprüfungen an umschlossenen radioaktiven Stoffen: