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für radioaktiver Stoffe > Bauartprüfung - Gering dispergierbare radioaktive Stoffe
Die BAM ist die zuständige deutsche Behörde für die Prüfung und Zulassung der Bauart gering dispergierbarer radioaktiver Stoffe nach ADR, Absatz 5.1.5.3.1., in Verbindung mit ADR, Unterabschnitt 6.4.22.5. und die Bestätigung nach ADR, Unterabschnitt 6.4.22.6., Buchstabe a, im Einvernehmen mit dem BfS.