
Transport- und Lagerbehälter CASTOR V/19
Die BAM ist die zuständige deutsche Behörde für die Bauartprüfung von zulassungspflichtigen Verpackungen für die Beförderung radioaktiver Stoffe auf der Basis der zugehörigen verkehrsrechtlichen gesetzlichen Grundlagen, beispielsweise gemäß ADR, Kapitel 6.4. Dabei verfährt sie entsprechend der Richtlinie R003:
Das Verfahren der Qualitätssicherung richtet sich nach der Technischen Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung (QM) und -überwachung (QÜ) für Verpackungen zur Beförderung radioaktiver Stoffe - TRV 006 -, des Bundesministeriums für Verkehr:
Die Überwachung qualitätssichernder Maßnahmen für die Konstruktion, Herstellung, Prüfung, Dokumentation und Inspektion zulassungspflichtiger Versandstücke für radioaktive Stoffe erfolgt nach ADR, Kapitel 6.4, in Verbindung mit ADR, Abschnitt 1.7.3.
Die im Rahmen der Bauartprüfungen erforderlichen sicherheitstechnischen Begutachtungen werden von den Mitarbeitern des BAM-Referates III.32 - Transportbehälter für radioaktive Stoffe durchgeführt. Dazu gehören die Prüfungen hinsichtlich


Thermografiemessungen am CASTOR HAW20/28 CG

Das Tätigkeitsfeld der BAM wird vertieft durch sicherheitswissenschaftliche Untersuchungen zu den von uns bearbeiteten Fragestellungen.
Die Prüfungen hinsichtlich
des radioaktiven Inhalts obliegen dem BfS