Zum Zuständigkeitsbereich der BAM gehören zulassungspflichtige Versandstücke, wie beispielsweise Brennelement-Transportbehälter des Typs CASTOR V/19, prüfpflichtige Versandstücke, radioaktive Stoffe in besonderer Form, Verpackungen für freigestelltes Uranhexafluorid, gering dispergierbare radioaktive Stoffe und radioaktive Stoffe in besonderer Form.
CASTOR V/19 mit Brennelement-Tragkorb |
Gekapselter radioaktiver Stoff in besonderer Form |
Das Tätigkeitsfeld im Rahmen der gefahrgutrechtlichen Bauartprüfung wird vertieft durch sicherheitswissenschaftliche Untersuchungen zu den bearbeiteten Fragestellungen.

Berechnung des thermischen Verhaltens von Brennelement-Pellets
bei der Erhitzungsprüfung durch die BAM
Eine weitere Aufgabe ist es, die Behörden von Europäischer Kommission, Bund und Ländern sowie die Industrie und Öffentlichkeit durch die Beratungstätigkeit im Rahmen unserer Kernkompetenz zu unterstützen. Die gewonnenen Erfahrungen fließen direkt in die Weiterentwicklung des Regelwerks der Internationalen Atom-Energie-Organisation (IAEO) mit ein.
Im Rahmen des Gefahrgutrechts ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) gemäß der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn - GGVSE des Bundesministeriums für Verkehr die zuständige deutsche Behörde für:

Prüfungszeugnis der BAM für
die Bauart CASTOR IIb/9
auf der Basis der zugehörigen verkehrsrechtlichen gesetzlichen Grundlagen.
Die BAM stellt über die Bauartprüfung und zur Machbarkeit der technischen Ausführung ein Prüfungszeugnis aus, das gegebenenfalls auch Auflagenvorschläge, beispielsweise zur Qualitätssicherung und -überwachung für die Zulassung enthält.
Das BfS überprüft den Sicherheitsnachweis zulassungspflichtiger Versandstücke bezüglich der Abschirmung des radioaktiven Inhalts und der Kritikalitätssicherheit bei spaltbaren Materialien. Die Versandstückmuster-Zulassung wird durch das BfS erteilt, wenn das Prüfungszeugnis der BAM vorliegt, die Überprüfung durch das BfS abgeschlossen ist und Konstruktionszeichnungen, Stücklisten und Werkstoffspezifikationen sowie die Anweisungen für Bedienung, Wartung und wiederkehrende Prüfungen freigegeben sind.
Weitere Tätigkeitsfelder ergeben sich aus der Strahlenschutzverordnung:
Die Kenntnisse der BAM zur verkehrsrechtlichen Bauartprüfung von Transportbehältern für radioaktive Stoffe stehen den Behörden von Europäischer Kommission, Bund und Ländern, der Industrie und der Öffentlichkeit zur Verfügung. Sie fließen ebenso in die Weiterentwicklung des Regelwerkes der IAEO mit ein.