Die Zulassung ist eine Erlaubnis zur serienmäßigen Herstellung und Kennzeichnung einer Verpackung für den Transport gefährlicher Güter und nicht für deren Verwendung:
ADR/RIDWelche Verpackung man verwenden darf, hängt von der Art des Füllgutes ab welches damit befördert werden soll und wird in den verkehrsträgerspezifischen Rechtsgrundlagen geregelt (ADR/RID, IAEA, IMDG Code, ICAO/IATA, ADN und ADNR). Eine Anleitung, wie Sie die richtige Verpackung auswählen, finden sie hier.
In Deutschland ist die BAM die zuständige Behörde, die Bauart-Zulassungen
für Verpackungen für den Transport gefährlicher Güter erteilen darf. Sie
ist darüber hinaus befugt, Regelungen z. B. zu Art und Umfang der
Bauartprüfungen oder bei Ausnahmen und Sonderregelungen von den Verpackungsspezifikationen
des Abschnittes 6.1.4 des ADR/RID zu treffen.
(Siehe dazu auch "Ausnahmen / Sonderregelungen " unter Regelwerken )
Es wird empfohlen, sich vorab mit den Ansprechpartnern der Zulassungsstelle in Verbindung zu setzen, um konkrete Vorgehen in Erfahrung zu bringen.
Auf der Themenseite "Gefahrgutverpackungen" werden Ihnen alle notwendigen Informationen bereitgestellt.