Die Prüfung kann bei der BAM oder bei einer von ihr anerkannten Prüfstelle in Auftrag gegeben werden.
Der Antrag auf Bauartprüfung muss mindestens die Angaben und Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache enthalten, welche in der BAM-GGR 005 , Kapitel 2.3.1 aufgeführt sind.
Für die durchzuführenden Prüfungen ist die vorgeschriebene Anzahl an Prüfmuster zu Verfügung zu stellen (Kapitel 2.3.2).
Ist absehbar, dass vom gesetzlich vorgeschriebenen Prüfverfahren abgewichen werden soll, muss dies vorher mit der Zulassungsstelle der BAM abgesprochen werden.
Nach erfolgter Bauartprüfung erhält der Antragsteller einen Prüfbericht.
Die bestandene Bauartprüfung ist - ebenso wie ein von der BAM anerkanntes Qualitätssicherungsprogramm - die Voraussetzung für die Erteilung einer Bauartzulassung für Gefahrgutverpackungen.