Die Herstellung von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC) und Großverpackungen (im folgenden Verpackungen genannt) für den Transport gefährlicher Güter muss nach einem Qualitätssicherungsprogramm (QSP) erfolgen und überwacht werden.
Die Überwachung bezieht sich auf alle Verpackungen, die eine Zulassung der BAM haben, unabhängig davon, ob sie in Deutschland oder im Ausland gefertigt werden. Überwacht wird auch die Herstellung von Verpackungen, die eine ausländische Zulassung haben und in Deutschland gefertigt werden. Dies wurde durch die Unterzeichnung von sog. "Memoranden of Understanding" geregelt.
Zuständig dafür ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Sie hat aber Teile dieser Tätigkeiten an die sog. "Überwachungsstellen" delegiert.
Um eine von der BAM anerkannte Überwachungsstelle zu werden, muss diese ihre Kompetenz gegenüber der BAM nachweisen.
Das Verfahren hierfür regelt die BAM-GGR 001.
Alle Überwachungsstellen sind Mitglied im Arbeitskreis INQÜ.