Gefahrgutverpackungen
[u.a. Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen (LP)]

TES-Logo Sie befinden sich hier: TeS-Home > Gefahrgutverpackungen > Anerkennung von Qualitätssicherungsprogrammen (QSP)

Anerkennung von Qualitätssicherungsprogrammen (QSP)

Die Herstellung von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC) und Großverpackungen (im folgenden Verpackungen genannt) für den Transport gefährlicher Güter muss nach einem Qualitätssicherungsprogramm (QSP) erfolgen und überwacht werden.

Ein von der BAM anerkanntes Qualitätssicherungsprogramm ist - ebenso wie die bestandene Bauartprüfung - die Voraussetzung für die Erteilung einer Bauartzulassung für Gefahrgutverpackungen.

Zuständig dafür ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Sie hat aber Teile dieser Tätigkeiten an die sog. "Überwachungsstellen" delegiert.

Das Verfahren hierfür regelt die BAM-GGR 001 und deren Anhänge .

ursula.koerner@bam.de
Letzte Aktualisierung: 2009-08-11